Einreisebestimmungen mit Hund nach Österreich
Die in Österreich geltenden Einreisebestimmungen für Hunde beruhen auf einer EU-Verordnung für Reisen mit Heimtieren, die in allen EU-Ländern greift. Hält man sich an die einheitlich geregelten Vorschriften, ist die Einreise eines Vierbeiners nach Österreich also ohne Probleme möglich.
EU-Heimtierausweis ist Pflicht
Nach der Verordnung, die für Hunde, Katzen und Frettchen gilt, die innerhalb der EU grenzüberschreitend transportiert werden, muss für jedes Tier grundsätzlich ein sogenannter Heimtierausweis nach EU-Muster mitgeführt werden. Das Tier muss dem Pass dabei eindeutig zugeordnet werden können, es muss also mittels eines Tattoos oder eines Mikrochips identifizierbar sein. Für Tiere, die nach dem 03. Juli 2011 neu zugelassen wurden, gilt die Mikrochip-Pflicht. Die zugehörige Identifikationsnummer findet sich im Heimtierausweis wieder.
Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis einen tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Da der Impfschutz 21 Tage braucht, um seine Wirksamkeit zu entfalten, muss eine Erstimpfung rechtzeitig vor dem Zeitpunkt des Grenzübertritts erfolgt sein. Außerdem sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Impfung nicht vor Anbringung des Mikrochips erfolgt ist, denn nur so kann die Schutzimpfung dem Tier eindeutig zugeordnet werden.
Wichtig ist außerdem: Die Mitnahme von Heimtieren ist in der gesamten EU auf höchstens fünf Tiere pro Reisendem begrenzt.
Verbot der Einreise mit Welpen unter 15 Wochen
Für Welpen gilt für das Reisen innerhalb der EU seit 2015 dieselbe Tollwut-Impfpflicht wie für ausgewachsene Hunde. Da das Mindestalter für die Impfung 12 Wochen beträgt und die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes weitere 21 Tage beansprucht, dürfen Welpen frühestens ab einem Alter von 15 Wochen in EU-Länder ein- beziehungsweise durchreisen.
Welche weiteren Vorgaben gelten für die Einreise mit Hund nach Österreich?
Leinen- und Maulkorbpflicht
In Österreich herrscht Leinen- und Maulkorbpflicht, diese sind aber nicht bundeseinheitlich geregelt. Jedes österreichische Bundesland hat also seine eigenen Verordnungen, außerdem gibt es zusätzlich noch Verordnungen auf Gemeindeebene. In Wien beispielsweise müssen Hunde an öffentlichen Orten, also Straßen und Plätzen, aber auch öffentlich zugänglichen Gebäuden, einen geschlossenen Maulkorb tragen oder aber an der Leine geführt werden. In öffentlichen Parks und gekennzeichneten Lagerwiesen sind die Tiere stets anzuleinen. Maulkorbpflicht herrscht außerdem an anderen öffentlichen Orten, an denen viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Restaurants.
Da die Polizei gerade in den Städten immer wieder schwerpunktmäßige Kontrollen durchführt und die Nichteinhaltung der Vorschriften für Hundehalter teuer werden oder sogar zu einer Anzeige führen kann, empfiehlt es sich, bei der Planung des Österreichurlaubs darauf zu achten, wohin genau man reist und welche Vorschriften dort gelten. Es ist außerdem sinnvoll, sowohl Leine als auch Maulkorb immer bei sich zu tragen. Auskunft darüber, welche Regelung jeweils gilt, erhält man im jeweiligen Touristenbüro oder bei der Gemeindeverwaltung.