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Einreisebestimmungen mit Hund nach Großbritannien

Aufgrund strikter Quarantänebestimmungen war bis zum Jahr 2000 der Urlaub mit Hund in Großbritannien nicht möglich. Seit die Beschränkungen aufgehoben wurden, hat sich die Insel jedoch zu einem beliebten Reiseziel für Hundebesitzer entwickelt. Das geht einher mit der berühmten Hundefreundlichkeit der Briten – so werden in Großbritannien etwa 8,5 Millionen Hunde gehalten. Beim Wandern trifft man also häufig auf ortsansässige Hundebesitzer.

Für die Einreise mit Hund nach Großbritannien gelten die Bestimmungen der EU für die Ein- und Durchreise mit Heimtieren in EU-Ländern. Diese Bestimmungen werden sich mit dem Brexit voraussichtlich ändern, genaue inhaltliche Änderungen sind aber noch nicht bekannt. Für die Übergangsperiode bis (mindestens) zum 31. Dezember 2020 bleiben die alten Regelungen also noch erhalten. Auf der Webseite der britischen Botschaft können die aktuell geltenden Bestimmungen jederzeit eingesehen werden.

EU-Heimtierausweis ist Pflicht

Nach der Verordnung, die für Hunde, Katzen und Frettchen gilt, die innerhalb der EU grenzüberschreitend transportiert werden, muss für jedes Tier grundsätzlich ein sogenannter Heimtierausweis nach EU-Muster mitgeführt werden. Das Tier muss dem Pass dabei eindeutig zugeordnet werden können, es muss also mittels eines Tattoos oder eines Mikrochips identifizierbar sein. Für Tiere, die nach dem 03. Juli 2011 neu zugelassen wurden, gilt die Mikrochip-Pflicht. Die zugehörige Identifikationsnummer findet sich im Heimtierausweis wieder.

Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis einen tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Da der Impfschutz 21 Tage braucht, um seine Wirksamkeit zu entfalten, muss eine Erstimpfung rechtzeitig vor dem Zeitpunkt des Grenzübertritts erfolgt sein. Außerdem sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Impfung nicht vor Anbringung des Mikrochips erfolgt ist, denn nur so kann die Schutzimpfung dem Tier eindeutig zugeordnet werden.

Wichtig ist außerdem: Die Mitnahme von Heimtieren ist in der gesamten EU auf höchstens fünf Tiere pro Reisendem begrenzt.

Für Welpen gilt für das Reisen innerhalb der EU seit 2015 dieselbe Tollwut-Impfpflicht wie für ausgewachsene Hunde. Da das Mindestalter für die Impfung 12 Wochen beträgt und die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes weitere 21 Tage beansprucht, dürfen Welpen frühestens ab einem Alter von 15 Wochen in EU-Länder ein- beziehungsweise durchreisen.

Welche weiteren Vorgaben gelten für die Einreise mit Hund nach Großbritannien?

Verbotene Rassen

Für den Aufenthalt in Großbritannien gelten strikte Regeln, die die Einreise mit bestimmten Hunderassen untersagen. Halter der folgenden Rassen müssen dementsprechend auf einen Urlaub mit ihrem Hund in Großbritannien verzichten:

- Pitbull Terrier

- Japanese Tosa

- Dogo Argentino

- Fila Brasileiro

Wichtig ist auch: Das Verbot bezieht sich nicht nur auf die jeweiligen Züchtungen, sondern gilt auch für Hunde, die diesen optisch ähneln. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Strafen.

Bandwurmbehandlung

Neben der Tollwut-Impfung ist für die Einreise nach Großbritannien eine Bandwurm-Behandlung Ihres Vierbeiners erforderlich. 

Der tierärztliche Nachweis über die Behandlung ebenso wie ihr Zeitpunkt sind vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis zu dokumentieren. Das Festhalten des genauen Zeitpunkts ist deshalb so wichtig, weil die Behandlung nicht weniger als 24 Stunden und nicht mehr als 120 Stunden (fünf Tage) vor der Einreise erfolgt sein muss.

Wenn Ihr Hund zum Zeitpunkt der Einreise nicht alle genannten Einreisebedingungen erfüllt, kann es sein, dass er unter Quarantäne gestellt wird. Die anfallenden Kosten übernimmt in diesem Fall immer der Halter.

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