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Einreisebestimmungen mit Hund nach Dänemark

Die in Dänemark geltenden Einreisebestimmungen für Hunde beruhen auf einer EU-Verordnung für Reisen mit Heimtieren, die in allen EU-Ländern greift. Hält man sich an diese einheitlich geregelten Vorschriften, ist die Einreise eines Vierbeiners nach Dänemark also ohne Probleme möglich.

EU-Heimtierausweis ist Pflicht

Nach der Verordnung, die für Hunde, Katzen und Frettchen gilt, die innerhalb der EU grenzüberschreitend transportiert werden, muss für jedes Tier grundsätzlich ein sogenannter Heimtierausweis nach EU-Muster mitgeführt werden. Das Tier muss dem Pass dabei eindeutig zugeordnet werden können, es muss also mittels eines Tattoos oder eines Mikrochips identifizierbar sein. Für Tiere, die nach dem 03. Juli 2011 neu zugelassen wurden, gilt die Mikrochip-Pflicht. Die zugehörige Identifikationsnummer findet sich im Heimtierausweis wieder.

Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis einen tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Da der Impfschutz 21 Tage braucht, um seine Wirksamkeit zu entfalten, muss eine Erstimpfung rechtzeitig vor dem Zeitpunkt des Grenzübertritts erfolgt sein. Außerdem sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Impfung nicht vor Anbringung des Mikrochips erfolgt ist, denn nur so kann die Schutzimpfung dem Tier eindeutig zugeordnet werden.

Wichtig ist außerdem: Die Mitnahme von Heimtieren ist in der gesamten EU auf höchstens fünf Tiere pro Reisendem begrenzt.

Verbot der Einreise mit Welpen unter 15 Wochen

Für Welpen gilt für das Reisen innerhalb der EU seit 2015 dieselbe Tollwut-Impfpflicht wie für ausgewachsene Hunde. Da das Mindestalter für die Impfung 12 Wochen beträgt und die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes weitere 21 Tage beansprucht, dürfen Welpen frühestens ab einem Alter von 15 Wochen in EU-Länder ein- beziehungsweise durchreisen.

Welche über die allgemeinen EU-Vorschriften hinausgehenden Vorgaben gibt es für die Einreise mit Hund nach Dänemark?

Verbotene Rassen

Das recht strenge dänische Hundegesetz verbietet die Haltung, Zucht und Einfuhr von insgesamt 13 Hunderassen. Auch Kreuzungen der betroffenen Rassen sind in das Verbot eingeschlossen. Der Eigentümer des Hundes ist verpflichtet, Angaben zur Rasse beziehungsweise zum Typ des Hundes sowie den Zeitpunkt der Anschaffung genau dokumentieren zu können.

Tiere, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden, sind von dem Verbot ausgenommen. Allerdings gilt für die Besitzer die Pflicht, den betreffenden Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer Leine zu führen, die maximal zwei Meter lang sein darf. Außerdem muss der Hund einen Maulkorb tragen. Von dieser Übergangsregelung ausgeschlossen sind Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese schon vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften verboten waren.

Das Verbot bezieht sich auf folgende Rassen:

- Pitbull Terrier

- Tosa Inu

- Amerikanischer Staffordshire Terrier

- Fila Brasileiro

- Dogo Argentino

- Amerikanische Bulldogge

- Boerboel

- Kangal

- Zentralasiatischer Owtscharka

- Kaukasischer Owtscharka

- Südrussischer Owtscharkaa

- Tornjak

- Sarplanina

Das Verbot gilt nicht für Hunde, die nur auf der Durchreise sind, das heißt, der Transport verbotener Hunderassen ist weiterhin erlaubt. Während der Durchreise darf der Hund – außer für einen kurzen Aufenthalt – das Fahrzeug jedoch nicht verlassen.

Werden Hunde aggressiv und richten Schaden an oder greifen sogar Menschen an, können sie nach dem dänischen Hundegesetz als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft werden. In diesem Fall kann die Polizei eine Leinen- und Maulkorbpflicht verhängen – außerdem entscheidet sie darüber, ob das Tier eingeschläfert wird.

Leinenpflicht

Dänemark hat eine allgemeine Leinenpflicht. Das heißt, dass überall, auch auf Feldern und in Wäldern, eine ganzjährige Anleinpflicht herrscht. 

Die dänischen Strände bilden eine Ausnahme: Hier muss der Hund nur vom 01. April bis zum 30. September an die Leine. Das restliche Jahr über dürfen Hunde am Strand ohne Leine laufen. Dies gilt immer unter der Voraussetzung, dass der Halter den Hund unter Kontrolle hat.

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