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Einreisebestimmungen mit Hund nach Schweden

In den letzten Jahrzehnten wurden die schwedischen Bestimmungen für die Einreise ins Land mit Hund immer mehr vereinfacht. Die früher nötigen Bluttests und Wurmkuren sind nicht länger nötig, sondern es gelten lediglich die EU-Vorschriften für die Einreise mit Heimtieren.

EU-Heimtierausweis ist Pflicht

Nach der Verordnung, die für Hunde, Katzen und Frettchen gilt, die innerhalb der EU grenzüberschreitend transportiert werden, muss für jedes Tier grundsätzlich ein sogenannter Heimtierausweis nach EU-Muster mitgeführt werden. Das Tier muss dem Pass dabei eindeutig zugeordnet werden können, es muss also mittels eines Tattoos oder eines Mikrochips identifizierbar sein. Für Tiere, die nach dem 03. Juli 2011 neu zugelassen wurden, gilt die Mikrochip-Pflicht. Die zugehörige Identifikationsnummer findet sich im Heimtierausweis wieder.

Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis einen tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Da der Impfschutz 21 Tage braucht, um seine Wirksamkeit zu entfalten, muss eine Erstimpfung rechtzeitig vor dem Zeitpunkt des Grenzübertritts erfolgt sein. Außerdem sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Impfung nicht vor Anbringung des Mikrochips erfolgt ist, denn nur so kann die Schutzimpfung dem Tier eindeutig zugeordnet werden.

Wichtig ist außerdem: Die Mitnahme von Heimtieren ist in der gesamten EU auf höchstens fünf Tiere pro Reisendem begrenzt.

Verbot der Einreise mit Welpen unter 15 Wochen

Für Welpen gilt für das Reisen innerhalb der EU seit 2015 dieselbe Tollwut-Impfpflicht wie für ausgewachsene Hunde. Da das Mindestalter für die Impfung 12 Wochen beträgt und die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes weitere 21 Tage beansprucht, dürfen Welpen frühestens ab einem Alter von 15 Wochen in EU-Länder ein- beziehungsweise durchreisen.

Welche über die allgemeinen EU-Vorschriften hinausgehenden Vorgaben gibt es für die Einreise mit Hund nach Schweden?

Anmeldung beim Zoll in Schweden

Begeben Sie sich bei der Einreise direkt zum Zoll – mitgeführte Hunde müssen nämlich dort angemeldet werden. Eine Zollgebühr wird dabei nicht verlangt. Wenn Sie besonders gut vorbereitet sein möchten, können Sie Ihren Hund auch schon vor der Einreise auf der Webseite des schwedischen Zolls anmelden: Nach der Registrierung erhalten Sie eine Nummer, die es Ihnen erlaubt, bei der Einreise den Ausgang „Nichts zu verzollen“ zu nehmen. Sinnvoll ist es, die Registrierungsnummer im Heimtierausweis zu vermerken, da Sie sie auf Verlangen vorweisen müssen.

Hunde in Schweden

In Schweden herrschen teils andere Regeln im Umgang mit Hunden als in Deutschland. So führen schwedische Hundehalter ihre Hunde auch an Orten, an denen keine Leinenpflicht herrscht, meist an der Leine. Zwischen dem 1. März und dem 20. August herrscht außerdem Leinenzwang auf Wald- und Feldwegen, doch auch außerhalb dieser Zeit ist es üblich, dass Hunde in der freien Natur an der Leine gehen. Die Leinenpflicht herrscht darüber hinaus in den Städten und auch auf Campingplätzen. An den schwedischen Stränden müssen Sie darauf achten, ob Hunden der Zugang erlaubt ist oder nicht.

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