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Einreisebestimmungen mit Hund nach Polen

Ob bei einem ausgiebigen Strandspaziergang, einer Reise entlang der malerischen Weichsellandschaft oder einem Wanderurlaub durch die Karpaten – Polens geographische Vielfalt bietet nicht nur Hundebesitzern, sondern auch den Vierbeinern selbst zahlreiche Möglichkeiten für einen entspannenden Erholungsurlaub.

Die in Polen geltenden Einreisebestimmungen für Hunde beruhen auf der EU-Verordnung für Reisen mit Heimtieren, die für alle EU-Länder gilt. Hält man sich an die einheitlich geregelten Vorschriften, ist die Einreise mit Hund nach Polen problemlos möglich.

EU-Heimtierausweis ist Pflicht

Nach der Verordnung, die für Hunde, Katzen und Frettchen gilt, die innerhalb der EU grenzüberschreitend transportiert werden, muss für jedes Tier grundsätzlich ein sogenannter Heimtierausweis nach EU-Muster mitgeführt werden. Das Tier muss dem Pass dabei eindeutig zugeordnet werden können, es muss also mittels eines Tattoos oder eines Mikrochips identifizierbar sein. Für Tiere, die nach dem 03. Juli 2011 neu zugelassen wurden, gilt die Mikrochip-Pflicht. Die zugehörige Identifikationsnummer findet sich im Heimtierausweis wieder.

Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis einen tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Da der Impfschutz 21 Tage braucht, um seine Wirksamkeit zu entfalten, muss eine Erstimpfung rechtzeitig vor dem Zeitpunkt des Grenzübertritts erfolgt sein. Außerdem sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Impfung nicht vor Anbringung des Mikrochips erfolgt ist, denn nur so kann die Schutzimpfung dem Tier eindeutig zugeordnet werden.

Wichtig ist außerdem: Die Mitnahme von Heimtieren ist in der gesamten EU auf höchstens fünf Tiere pro Reisendem begrenzt.

Verbot der Einreise mit Welpen unter 15 Wochen

Für Welpen gilt für das Reisen innerhalb der EU seit 2015 dieselbe Tollwut-Impfpflicht wie für ausgewachsene Hunde. Da das Mindestalter für die Impfung 12 Wochen beträgt und die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes weitere 21 Tage beansprucht, dürfen Welpen frühestens ab einem Alter von 15 Wochen in EU-Länder ein- beziehungsweise durchreisen.

Welche über die allgemeinen EU-Vorschriften hinausgehenden Vorgaben gibt es für die Einreise mit Hund nach Polen?

Leinen- und Maulkorbpflicht

In Polen gibt es keine einheitlich geregelte Leinen- oder Maulkorbpflicht, allerdings dürfen die Vierbeiner in öffentlichen Verkehrsmitteln nur mitfahren, wenn sie Leine und Maulkorb tragen.

Auch an vielen Stränden herrscht Leinenzwang – allerdings meistens nur in der Hauptsaison. Für alle, die ihrem Hund größtmögliche Freiheit bieten möchten, gibt es entlang der gesamten Ostseeküste allerdings einige ausgewiesene Hundestrände, an denen die Vierbeiner auch in der Hauptsaison ohne Leine laufen dürfen. Im Zweifelsfall sollte vor der Buchung einfach direkt beim Tourismusbüro des Urlaubsortes oder dem polnischen Fremdenverkehrsamt in Berlin angefragt werden. Zum größten Teil gilt die Leinenpflicht an den Ostseestränden aber nur für die Hauptsaison. Wenn Sie dagegen in der Nebensaison unterwegs sind, steht Ihnen für Ihre Strandspaziergänge mit Hund fast die gesamte polnische Küste zur Verfügung.

Die Mitnahme von Hunden in Restaurants, Einkaufszentren und ähnliches ist in Polen zwar nicht grundsätzlich untersagt, in den meisten Lokalitäten wird es aber nicht gerne gesehen. In vielen Lokalitäten herrscht auch ein Hundeverbot.

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