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Einreisebestimmungen mit Hund nach Norwegen

Da Norwegen kein Mitglied der europäischen Union ist, gelten für das skandinavische Land auch nicht die EU-Einreisebestimmungen für Heimtiere, die Sie bei der Einreise mit Hund in EU-Länder beachten müssen. Stattdessen legt die norwegische Aufsichtsbehörde für Tiereinfuhr fest, welche Regeln Sie einhalten müssen, wenn Sie mit Ihrem Hund aus einem EU-Land nach Norwegen reisen möchten.

EU-Heimtierpass oder Veterinärzertifikat

Das Tier sowie die notwendigen Dokumente sind den norwegischen Grenzbehörden beim Passieren der Grenze unaufgefordert vorzuweisen. Pro Reisendem dürfen nicht mehr als fünf Tiere eingeführt werden.

Bei den nachzuweisenden Angaben handelt es sich um den Namen des Tierbesitzers, die Identitätsmerkmale des Tiere sowie die Tollwutimpfung und die Bandwurmbehandlung. Diese müssen im EU-Heimtierausweis dokumentiert sein – es reicht aber auch ein veterinärmedzinisches Zertifikat, das von einem Tierarzt im Absendeland unterzeichnet ist.

Mikrochip/Identifikation

Das Tier muss mit einem Mikrochip versehen, also eindeutig identifizierbar sein. Die früher üblichen Tätowierungen werden nur noch akzeptiert, wenn das Tier damit vor dem 03. Juli 2011 versehen wurde und sie außerdem gut lesbar sind. Die in dem Mikrochip oder auf der Tätowierung enthaltene Identitätsnummer muss in allen Dokumenten beziehungsweise tierärztlichen Attesten angegeben sein.

Tollwut-Impfung

Für die Einreise nach Norwegen ist außerdem ein tierärztlicher Nachweis nötig, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Da der Impfschutz 21 Tage braucht, um seine Wirksamkeit zu entfalten, muss eine Erstimpfung rechtzeitig vor dem Zeitpunkt des Grenzübertritts erfolgt sein.

Außerdem sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Impfung nicht vor Anbringung des Mikrochips erfolgt ist, denn nur so kann die Schutzimpfung dem Tier eindeutig zugeordnet werden.

Bandwurmbehandlung

Neben Tollwut müssen Hunde für die Einreise nach Norwegen gegen Bandwurmbefall behandelt werden, wobei ein anerkanntes Präparat, beispielsweise Praziquantel oder Epsiprantel, verwendet werden muss. Die Behandlung darf zum Zeitpunkt der Einreise vor nicht mehr als 120 (fünf Tage) und nicht weniger als 24 Stunden erfolgt sein.

Für den Fall, dass Sie aus einem EU-Land, Island, der Schweiz oder Liechtenstein einreisen, müssen Sie zusätzlich 48 Stunden vor Einreise die norwegische Lebensmittelaufsichtsbehörde über die Ankunft informieren. Diese untersucht die eingeführten Tiere bei der Einreise.

Eine Alternative für alle, die zwischen Schweden und Norwegen hin- und herreisen wollen, bietet die 28-Tage-Regelung: Der Hund muss vor der Einreise zwei Mal innerhalb von 28 Tagen gegen Bandwürmer behandelt werden. So kann das Tier nach Norwegen einreisen und muss erst wieder am 28. Tag behandelt werden.

Verbotene Rassen

Folgende Hunderassen und ihre Kreuzungen sind in Norwegen verboten und dürfen somit nicht ins Land gebracht werden:

- Pit Bull Terrier

- Amerikanischer Staffordshire Terrier

- Fila Brasileiro

- Tosa

- Dogo Argentino

- Tschechoslowakischer Wolfhund

- Mischlinge aus Hund und Wolf

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