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Einreisebestimmungen mit Hund in die Niederlande

Die holländische Küste eignet sich mit ihren Dünen, Stränden und Wanderwegen optimal für einen entspannten Urlaub mit Hund. Einzige Voraussetzung für die Einreise mit Hund ist die Einhaltung der EU-weit geltenden Regelungen für die Ein- und Durchreise in EU-Ländern mit Heimtieren. Außerdem gelten in den Sommermonaten einige Einschränkungen für Spaziergänge mit Hund am Strand.

Besitzern von sogenannten "Listenhunden" kommt entgegen, dass seit dem 1. Januar 2009 wieder alle Hunderassen, auch der zuvor verbotene Pitbull Terrier, in die Niederlande einreisen dürfen. Es existieren auch keine besonderen Einschränkungen für bestimmte Hunderassen.

EU-Heimtierausweis ist Pflicht

Nach der Verordnung, die für Hunde, Katzen und Frettchen gilt, die innerhalb der EU grenzüberschreitend transportiert werden, muss für jedes Tier grundsätzlich ein sogenannter Heimtierausweis nach EU-Muster mitgeführt werden.

Das Tier muss dem Pass dabei eindeutig zugeordnet werden können, es muss also mittels eines Tattoos oder eines Mikrochips identifizierbar sein. Für Tiere, die nach dem 03. Juli 2011 neu zugelassen wurden, gilt die Mikrochip-Pflicht. Die zugehörige Identifikationsnummer findet sich im Heimtierausweis wieder.

Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis einen tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Da der Impfschutz 21 Tage braucht, um seine Wirksamkeit zu entfalten, muss eine Erstimpfung rechtzeitig vor dem Zeitpunkt des Grenzübertritts erfolgt sein.

Außerdem sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Impfung nicht vor Anbringung des Mikrochips erfolgt ist, denn nur so kann die Schutzimpfung dem Tier eindeutig zugeordnet werden.

Wichtig ist außerdem: Die Mitnahme von Heimtieren ist in der gesamten EU auf höchstens fünf Tiere pro Reisendem begrenzt.

Verbot der Einreise mit Welpen unter 15 Wochen

Für Welpen gilt für das Reisen innerhalb der EU seit 2015 dieselbe Tollwut-Impfpflicht wie für ausgewachsene Hunde. Da das Mindestalter für die Impfung 12 Wochen beträgt und die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes weitere 21 Tage beansprucht, dürfen Welpen frühestens ab einem Alter von 15 Wochen in EU-Länder ein- beziehungsweise durchreisen.

Was weiteren Bestimmungen sind für die Einreise mit Hund in die Niederlande zu beachten?

Leinenpflicht

In den Niederlanden gibt es einen offiziellen Leinenzwang für den öffentlichen Raum. Auch Strände sind von dieser Pflicht betroffen, allerdings gibt es, ähnlich wie in Deutschland, überall Strandabschnitte, die Hunde erlauben.

Teilweise bestimmt am Strand auch die Jahres- und Tageszeit darüber, ob der Hund an der Leine geführt werden muss oder nicht. In den Wintermonaten von Oktober bis April gilt an den meisten niederländischen Stränden, dass Hunde den ganzen Tag über zugelassen sind und frei laufen dürfen.

In den Sommermonaten jedoch ist dies nur zu bestimmten Tageszeiten oder gar nicht erlaubt. Achten Sie für genaue Angaben immer auf die Beschilderungen in Strand-Nähe. Idealerweise informieren Sie sich schon vorab, wohin Sie reisen und ob es in Ihrer Nähe Strände gibt, an denen Hunde das ganze Jahr über willkommen sind.

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