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Einreisebestimmungen mit Hund nach Frankreich

Die in Frankreich geltenden Einreisebestimmungen für Hunde beruhen auf einer EU-Verordnung für Reisen mit Heimtieren, die in allen EU-Ländern greift. Hält man sich an die einheitlich geregelten Vorschriften, ist die Einreise eines Vierbeiners nach Frankreich also ohne Probleme möglich.

EU-Heimtierausweis ist Pflicht

Nach der Verordnung, die für Hunde, Katzen und Frettchen gilt, die innerhalb der EU grenzüberschreitend transportiert werden, muss für jedes Tier grundsätzlich ein sogenannter Heimtierausweis nach EU-Muster mitgeführt werden. Das Tier muss dem Pass dabei eindeutig zugeordnet werden können, es muss also mittels eines Tattoos oder eines Mikrochips identifizierbar sein. Für Tiere, die nach dem 03. Juli 2011 neu zugelassen wurden, gilt die Mikrochip-Pflicht. Die zugehörige Identifikationsnummer findet sich im Heimtierausweis wieder.

Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis einen tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Da der Impfschutz 21 Tage braucht, um seine Wirksamkeit zu entfalten, muss eine Erstimpfung rechtzeitig vor dem Zeitpunkt des Grenzübertritts erfolgt sein. Außerdem sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Impfung nicht vor Anbringung des Mikrochips erfolgt ist, denn nur so kann die Schutzimpfung dem Tier eindeutig zugeordnet werden.

Wichtig ist außerdem: Die Mitnahme von Heimtieren ist in der gesamten EU auf höchstens fünf Tiere pro Reisendem begrenzt.

Verbot der Einreise mit Welpen unter 15 Wochen

Für Welpen gilt für das Reisen innerhalb der EU seit 2015 dieselbe Tollwut-Impfpflicht wie für ausgewachsene Hunde. Da das Mindestalter für die Impfung 12 Wochen beträgt und die Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes weitere 21 Tage beansprucht, dürfen Welpen frühestens ab einem Alter von 15 Wochen in EU-Länder ein- beziehungsweise durchreisen.

Welche über die allgemeinen EU-Vorschriften hinausgehenden Vorgaben gibt es für die Einreise mit Hund nach Frankreich?

Verbot und Einschränkungen für die Einreise mit Listenhunden

In Frankreich wird zwischen Listenhunden der Kategorie 1 (umgangssprachlich Kampfhunden) und Listenhunden der Kategorie 2 unterschieden. Während für die Rassen der ersten Kategorie die Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten ist, ist der Aufenthalt für Rassen der zweiten Kategorie mit Auflagen versehen.

Das Mitnehmen verbotener Rassen wird als Straftat gewertet. Zu den verbotenen gehören Hunde der folgenden Rassen, die in keinem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind und dementsprechend keinen Stammbaum haben:

- American Staffordshire(American Staffordshire Terrier, Pit-Bull)

- Mastiff (Boer-Bulls), Tosa oder Staffordshire Terrier

- Mischlinge und Kreuzungen der oben genannten Rassen

Welche Auflagen spielen für die Kategorie 2 eine Rolle? Für Hunde dieser Kategorie herrscht in ganz Frankreich die Anlein- und die Maulkorbpflicht. Sie dürfen nicht in öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln mitgenommen werden, außerdem dürfen sie nur von volljährigen Personen geführt werden.

Hier aufgeführt finden Sie die Hunderassen, die unter Einhaltung der genannten Auflagen nach Frankreich einreisen dürfen. Dieses Zugeständnis gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Hund in einem zugelassenen Stammbuch eingetragen ist und die Abstammung nachgewiesen werden kann. Für die Stammbuchregelung gibt es jedoch Ausnahmen:

- American Staffordshire, Tosa, Staffordshire Terrier (mit Stammbaum)

- Rottweiler (mit und ohne Stammbaum)

- Hunde, die der Rottweiler-Rasse ähnlich sind (ohne Stammbaum)

Auf der Webseite der französischen Botschaft finden Sie Informationen zu den aktuellsten Bestimmungen in Sachen Einreise mit Hund. 

Im Zweifelsfall können Sie hier überprüfen, ob Ihr Tier zu den Rassen der Listen mit beschränkten Einreiseerlaubnissen gehört. Sich vorab zu informieren ist sinnvoll, denn illegal nach Frankreich eingeführte Hunde werden beschlagnahmt und können je nach Einschätzung der Behörden eingeschläfert werden.

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